Terms & amp; Bedingungen

1. ALLGEMEINES
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) regeln das Angebot, den Verkauf und die Lieferung aller Waren (im Folgenden gemeinsam als „Produkt(e)“ bezeichnet) von oder im Namen von ALCHEM EUROPE SA, 6 Rue de Candolle , 1211 Genf, Schweiz, und seine verbundenen Unternehmen („ALCHEM“) an einen Kunden („Kunde“) und gelten für alle Transaktionen zwischen ALCHEM und dem Kunden.
1.2 Änderungen der AGB sind für ALCHEM verbindlich, sofern sie von ALCHEM schriftlich genehmigt werden. Genehmigte Änderungen sind nur in Bezug auf die einzelne Transaktion wirksam, für die sie vorgenommen wurden, und haben keine Auswirkungen auf zukünftige Geschäfte.
1.3 Die AGB ersetzen alle anderen Geschäftsbedingungen, die in Angebotsanfragen, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Zahlungsbelegen oder anderen Dokumenten in jeglicher technischen Form, die der Kunde bei der Beschaffung verwendet, enthalten sind oder auf die in diesen AGB verwiesen wird, und schließen diese aus oder die Produkte bezahlen. Das Versäumnis von ALCHEM, den vom Kunden genannten Geschäftsbedingungen zu widersprechen, stellt in keinem Fall eine Annahme der Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
1.4 ALCHEM behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. ALCHEM wird den Kunden über solche Änderungen informieren, indem es in seinen Angeboten oder anderen Mitteilungen auf die jeweils gültige Version der AGB verweist und dem Kunden auf Anfrage die geänderten AGB zusendet. Die geänderten AGB treten mit dem Datum der ersten Mitteilung dieser Änderungen in Kraft und gelten für alle Geschäfte, die zwischen dem Kunden und ALCHEM nach dem Datum dieser Mitteilung abgeschlossen werden.
2. ANGEBOTE, BESTELLUNGEN UND BESTÄTIGUNGEN
2.1 Sofern von ALCHEM nicht schriftlich anders angegeben, sind Angebote von ALCHEM in welcher Form auch immer für ALCHEM nicht bindend, sondern stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung aufzugeben. Alle von ALCHEM abgegebenen Angebote sind widerruflich und können ohne Vorankündigung geändert werden.
2.2 Bestellungen sind erst verbindlich, wenn sie von ALCHEM schriftlich, auch mittels elektronischer Kommunikation, angenommen wurden (eine „bestätigte Bestellung“). ALCHEM ist berechtigt, eine Bestellung nach eigenem Ermessen abzulehnen.
3. PREISE UND PREISABWEICHUNGEN
3.1 Preise und Währungen der Produkte sind in der bestätigten Bestellung festgelegt.
3.2 Sofern in der bestätigten Bestellung nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise von ALCHEM inklusive Standardverpackung, jedoch ohne Mehrwertsteuer oder andere ähnliche anwendbare Steuern, Zölle, Abgaben oder Abgaben, die in einer Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit den Produkten oder deren Lieferung erhoben werden („Steuern“). ). Der Betrag aller im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten an den Kunden erhobenen Steuern geht zu Lasten des Kunden und wird entweder jeder Rechnung hinzugefügt oder von ALCHEM dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
3.3 Sofern die Preise von ALCHEM in der bestätigten Bestellung nicht ausdrücklich als verbindlich angegeben wurden, ist ALCHEM berechtigt, den Preis nicht gelieferter Produkte zu erhöhen, wenn relevante Herstellungskostenfaktoren, die den Preis der Produkte bestimmen, einer Erhöhung unterliegen. Zu diesen Faktoren können unter anderem gehören: Preise für Roh- und Hilfsstoffe, Energie, von ALCHEM von Dritten bezogene Komponenten, staatliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungsprämien. ALCHEM wird den Kunden über eine solche Erhöhung informieren, die jedoch die entsprechende Erhöhung der relevanten Kostenfaktoren nicht überschreiten darf.
3.4 Wenn Preise in einer anderen Währung als US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) angegeben sind, gelten die Preise auf der Grundlage des Wechselkurses der angegebenen Währung gegenüber USD und CHF (jeweils „ fxBase“). Sollte zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Wechselkurs von USD oder CHF zur angegebenen Währung gegenüber fxBase um mehr als zehn Prozent (10 %) („fxNew“) gestiegen sein, werden die Preise rückwirkend durch Multiplikation mit dem entsprechenden Wert angepasst Preise mit dem Faktor (fxNew/fxBase), wobei „fxNew“ für den durchschnittlichen Interbanken-Wechselkurs des Vormonats gemäß Reuters steht; und „fxBase“ steht für den durchschnittlichen Interbank-Wechselkurs des Monats zum Zeitpunkt der Erteilung des bestätigten Auftrags, wie von Reuters angegeben. Sollte der Anstieg des Wechselkurses um mehr als zehn Prozent (10 %) sowohl USD als auch CHF betreffen, gilt die folgende Formel: ((fxNew USD/fxBase USD))+(fxNew CHF/fxBase CHF)/2).
Die Differenz zu dem in der bestätigten Bestellung angegebenen Preis wird entweder jeder Rechnung hinzugefügt oder von ALCHEM dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
4. ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1 Sofern in der bestätigten Bestellung nicht anders angegeben, erfolgt die Zahlung netto in bar und muss innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Rechnungsdatum von ALCHEM bei ALCHEM eingehen.
4.2 Alle Zahlungen erfolgen ohne Abzug etwaiger Bankgebühren, Steuern und frei von Aufrechnungen oder anderen Gegenansprüchen, mit Ausnahme der Aufrechnung mit unbestrittenen und/oder vollstreckbaren Gegenansprüchen.

4.3 Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mitteilung oder Mahnung bedarf. ALCHEM kann, unbeschadet aller anderen ALCHEM zustehenden Rechte oder Rechtsbehelfe, Zinsen auf jede überfällige Zahlung in Höhe von zwölf Prozent (12 %) pro Jahr ab dem täglich berechneten Fälligkeitsdatum berechnen, bis alle ausstehenden Beträge vollständig bezahlt sind. Alle Kosten und Ausgaben, die ALCHEM im Zusammenhang mit der Einziehung überfälliger Zahlungen entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren, Sachverständigengebühren, Gerichtskosten und andere Kosten für Rechtsstreitigkeiten), gehen zu Lasten des Kunden.
4.4 Jede Beschwerde bezüglich der Rechnung muss ALCHEM innerhalb von 20 (zwanzig) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Danach gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.
5. LIEFERUNG UND VERZÖGERUNG
5.1 Sofern in der bestätigten Bestellung nichts anderes angegeben ist, erfolgen alle Produktlieferungen CIP (Carriage and Insurance Paid To) an den benannten Bestimmungsort. Der Begriff „CIP“ hat die Bedeutung, die in der neuesten Version der INCOTERMS definiert ist, die von der Internationalen Handelskammer in Paris, Frankreich, zum Zeitpunkt der bestätigten Bestellung veröffentlicht wurde.
5.2 Sofern in der bestätigten Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, handelt es sich bei sämtlichen Lieferfristen und -terminen seitens ALCHEM um Schätzungen.
5.3 Im Falle einer Verzögerung bei der Lieferung von Produkten kommt ALCHEM erst dann in Verzug, wenn der Kunde eine schriftliche Mahnung erhält, die ihm eine zusätzliche Nachfrist von mindestens dreißig (30) Tagen zur Lieferung der Produkte einräumt. Nach Ablauf dieser Nachfrist wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung zur Annahme der Lieferung der Produkte entbunden, es sei denn, der Kunde hat ALCHEM unverzüglich schriftlich mitgeteilt, dass er von dem Teil der bestätigten Bestellung zurücktreten wird, der sich verzögert.
5.4 ALCHEM ist berechtigt, die Produkte wie in der bestätigten Bestellung angegeben in Teilen zu liefern und jede Teillieferung separat in Rechnung zu stellen.
6. PRÜFUNG UND KONFORMITÄT MIT SPEZIFIKATIONEN
6.1 Bei der Lieferung muss der Kunde die Produkte prüfen und sich davon überzeugen, dass die gelieferten Produkte den vereinbarten Produktspezifikationen gemäß der bestätigten Bestellung oder, in Ermangelung vereinbarter Spezifikationen, den neuesten von ALCHEM zum Zeitpunkt der Lieferung verwendeten Spezifikationen entsprechen der Produkte (die „Spezifikationen“).
6.2 Reklamationen über die Produkte müssen schriftlich erfolgen und spätestens 7 (sieben) Tage nach dem Lieferdatum bei ALCHEM eingehen, und zwar hinsichtlich etwaiger Mängel, Versäumnisse oder Mängel, die bei einer angemessenen Inspektion bei der Lieferung erkennbar wären 7 (sieben) Tage ab dem Datum, an dem ein sonstiger Anspruch (z. B. versteckte Mängel) festgestellt wurde oder hätte erkennbar sein müssen.
6.3 Die Garantie für reparierte oder ersetzte Teile der Produkte überschreitet nicht die Dauer des ursprünglichen Garantiezeitraums.
6.4 Mängel an Teilen der Produkte berechtigen den Kunden nicht dazu, die gesamte Lieferung der Produkte abzulehnen, es sei denn, es ist vom Kunden vernünftigerweise nicht zu erwarten, dass er die Lieferung der übrigen fehlerfreien Teile der Produkte annimmt. Eventuelle Beschwerden haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden für die Produkte.
7. GEFAHREN- UND EIGENTUMSÜBERGANG
7.1 Die Gefahr der Produkte geht gemäß den geltenden Incoterms auf den Kunden über (siehe Abschnitt 5.1).
7.2 Das Eigentum an den Produkten geht nicht auf den Kunden über und das vollständige rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Produkten verbleibt bei ALCHEM, es sei denn und bis ALCHEM die vollständige Zahlung für die Produkte, einschließlich Kosten wie Zinsen, Ausgaben und Steuern, erhalten hat.
8. BESCHRÄNKTE GARANTIE
8.1 ALCHEM gewährleistet dies ab dem Lieferdatum der Produkte und für einen Zeitraum von (i) zwölf (12) Monaten ab dem Lieferdatum der Produkte oder (ii) dem Ablauf der Haltbarkeitsdauer der Produkte gemäß den Spezifikationen , je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, müssen die Produkte den Spezifikationen entsprechen.
8.2 Wenn und soweit Produkte gegen diese Garantie verstoßen, kann ALCHEM nach eigenem Ermessen und innerhalb einer angemessenen Zeit entweder (i) die Produkte kostenlos für den Kunden reparieren oder (ii) die Produkte gegen Rückgabe der fehlerhaften Produkte an ALCHEM ersetzen oder (iii) eine Gutschrift in Höhe des ursprünglichen Rechnungspreises und gegen Rücksendung der mangelhaften Produkte an ALCHEM ausstellen.
8.3 Die Verpflichtung von ALCHEM zur Reparatur, zum Ersatz oder zur Gutschrift setzt voraus, dass ALCHEM rechtzeitig über eine angebliche Nichtkonformität der Produkte gemäß Abschnitt 6 informiert wird und die Produkte gegebenenfalls auf Kosten des Kunden an ALCHEM zurückgesendet werden.
8.4 Soweit gesetzlich zulässig und ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen gelten die vorstehende Garantie und die damit verbundenen Rechtsmittel ausschließlich und ersetzen alle anderen Garantien, Zusicherungen, Bedingungen oder sonstigen Bedingungen, sei es ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich, vertraglich oder anderweitig, einschließlich , ohne Einschränkung, jegliche Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder das Fehlen einer Verletzung von Ansprüchen an geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Produkte.

9. GEISTIGES EIGENTUM
9.1 Alle geistigen Eigentumsrechte, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Produkten ergeben, sind ausschließliches Eigentum von ALCHEM.
9.2 Durch den Verkauf von Produkten wird weder stillschweigend noch anderweitig eine Lizenz für ein geistiges Eigentumsrecht in Bezug auf die Zusammensetzungen und/oder Anwendungen der Produkte übertragen, und der Kunde übernimmt ausdrücklich alle Risiken einer Verletzung geistigen Eigentums aufgrund der Verwendung von die Produkte, sei es einzeln oder in Kombination mit anderen Materialien oder in einem Verarbeitungsvorgang.
10. BESCHRÄNKTE HAFTUNG
10.1 Die Gesamthaftung von ALCHEM für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Produkten unter irgendeinem Titel ergeben, ist in Bezug auf eine bestätigte Bestellung auf direkte Schäden beschränkt, die dem Kunden entstehen, und darf unter keinen Umständen den Preis der bestätigten Bestellung übersteigen in welchem ​​Zusammenhang der Schaden entstanden ist.
10.2 ALCHEM haftet gegenüber dem Kunden oder einer anderen Person unter keinen Umständen für besondere, zufällige, indirekte, Folge- oder Strafschäden oder -verluste, Kosten oder Ausgaben oder für Schäden, die auf entgangenem Firmenwert, entgangenen Umsätzen oder Gewinnen oder Verlusten beruhen von erwarteten Einsparungen, Lieferverzögerungen, Betriebsunterbrechungen, Beeinträchtigungen anderer Waren, Ansprüchen Dritter oder anderen rein wirtschaftlichen Verlusten, unabhängig davon, ob diese aus oder im Zusammenhang mit einer Garantieverletzung, einem Vertragsbruch, einer falschen Darstellung, Fahrlässigkeit oder auf andere Weise entstehen.
10.3 Die in dieser Ziffer 9 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensverursachung durch ALCHEM auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht oder zwingendes Recht eine unbeschränkte Haftung vorsieht.
11. HÖHERE GEWALT
11.1 Keine Partei haftet in irgendeiner Weise für Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verzögerungen, Einschränkungen, Störungen oder Nichterfüllung einer Verpflichtung gegenüber der anderen Partei ergeben, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen. einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Gesetze und Vorschriften, Verwaltungsmaßnahmen, Embargos, Anordnungen oder Beschlüsse eines Gerichts, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Explosion, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Sabotage, Unfall, Epidemie, Streik, Aussperrung, Verlangsamung , Arbeitsunruhen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung notwendiger Arbeitskräfte oder Rohstoffe, fehlender oder ausgefallener Transport, Ausfall von Anlagen oder wesentlichen Maschinen, Notfallreparatur oder -wartung, Ausfall oder Mangel an Versorgungseinrichtungen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Geldtransferbeschränkungen, Kapitalkontrollen oder Ausfälle von Zahlungsverkehrssystemen („Höhere Gewalt“).
11.2 Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt muss die davon betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber informieren und dabei die Ursache des Ereignisses und die Auswirkungen auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der bestätigten Bestellung angeben. Im Falle einer Verzögerung wird die Lieferverpflichtung für einen Zeitraum ausgesetzt, der dem Zeitverlust aufgrund höherer Gewalt entspricht. Sollte jedoch ein Ereignis höherer Gewalt über einen Zeitraum von mehr als 60 (sechzig) Tagen nach dem geplanten Liefertermin andauern oder voraussichtlich andauern, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Teil der bestätigten Bestellung ohne Haftung gegenüber der anderen Partei zu stornieren Party.
12. ÄNDERUNGEN DER SPEZIFIKATIONEN
12.1 Sofern nicht vereinbart wurde, dass die Spezifikationen für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Produktmenge verbindlich sind, behält sich ALCHEM das Recht vor, die Spezifikationen und/oder die Herstellung der Produkte zu ändern oder zu modifizieren und bei der Produktion und/oder Herstellung der Produkte verwendete Materialien zu ersetzen Produkte von Zeit zu Zeit ohne Vorankündigung. Der Kunde erkennt an, dass die Daten in den Katalogen, Produktdatenblättern und anderen beschreibenden Veröffentlichungen von ALCHEM, die auf seinen Websites verteilt oder veröffentlicht werden, von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden können.
12.2 Der Kunde muss in Bezug auf die Produkte und deren Nutzung durch den Kunden sein eigenes Fachwissen, Know-how und Urteilsvermögen nutzen und sich ausschließlich darauf verlassen. Aus der Beratung durch ALCHEM entstehen keine weiteren Verpflichtungen.
13. EINHALTUNG VON GESETZEN UND NORMEN
13.1 Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung der Produkte Anforderungen oder Einschränkungen gemäß Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Kodizes oder Standards unterliegen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vorschriften zu pharmazeutischen, kosmetischen oder Ernährungsprodukten („Gesetze und Standards“). Sofern und nur in dem Umfang, in dem die Übereinstimmung einer bestimmten Verwendung der Produkte mit bestimmten Gesetzen und Standards ausdrücklicher Bestandteil der Spezifikationen ist, ist der Kunde ausschließlich dafür verantwortlich, (i) die Einhaltung aller Gesetze und Standards sicherzustellen, die mit der beabsichtigten Verwendung verbunden sind der Produkte und (ii) Einholung aller erforderlichen Marktzulassungen, Genehmigungen, Erlaubnisse oder Genehmigungen für eine solche Verwendung.

14. VERTRAULICHKEIT
14.1 Jede Partei muss alle Informationen vertraulich behandeln, die nach vernünftigem Ermessen als vertraulich gelten („vertrauliche Informationen“) und die sie gemäß oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder einer bestätigten Bestellung von der anderen Partei erhalten. Jede Partei stimmt zu, dass sie vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht für andere Zwecke als die Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen oder die Durchsetzung ihrer Rechte gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung verwenden wird.
14.2 Die oben genannten Verpflichtungen gelten nicht, wenn die vertraulichen Informationen (i) dem Empfänger zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bekannt waren (ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung), (ii) nach dem Datum der Offenlegung liegen, das der Empfänger rechtmäßig erlangt hat Treu und Glauben von einem unabhängigen Dritten, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung in Bezug auf diese vertraulichen Informationen unterliegt, (iii) zum Zeitpunkt der Offenlegung der Öffentlichkeit zugänglich waren oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, es sei denn, dass der Empfänger dies versäumt oder verletzt hat die im geltenden Vertrag oder in einer anderen Vereinbarung festgelegten Einschränkungen einhalten, (iv) vom Empfänger unabhängig ermittelt oder erstellt wurden, ohne Zugriff auf einige oder alle vertraulichen Informationen zu haben; oder (v) durch Anordnung oder Beschluss eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde gemäß einem staatlichen Gesetz oder einer Regierungsverordnung offengelegt werden müssen.
15. NICHTABTRETUNG
15.1 Keine der Parteien darf Rechte oder Pflichten aus der bestätigten Bestellung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, mit der Ausnahme, dass ALCHEM (i) diese Rechte und Pflichten an eines seiner verbundenen Unternehmen oder an einen Dritten abtreten darf, der alle oder alle erwirbt einen wesentlichen Teil seines Vermögens oder Geschäfts im Zusammenhang mit den Produkten zu erwerben oder (ii) Ansprüche auf Zahlung der Produkte an einen Dritten zur Betreibung abzutreten.
16. AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG
16.1 Wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber ALCHEM in Verzug ist und ALCHEM vor dem geplanten Liefertermin keine ausreichende Zusicherung für die Leistung des Kunden liefert; oder wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder in Liquidation geht (außer zum Zweck einer Umstrukturierung oder Fusion), oder wenn ein Insolvenzverfahren durch oder gegen den Kunden eingeleitet wird oder wenn ein Treuhänder oder Konkursverwalter oder Wird ein Verwalter für das gesamte Vermögen oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Kunden ernannt oder schließt der Kunde eine Vergleichsurkunde ab oder nimmt eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vor, kann ALCHEM dies unverzüglich schriftlich mitteilen, unbeschadet aller anderen Verpflichtungen Rechte:
(i) die Rückgabe und Rücknahme aller gelieferten Produkte, die nicht bezahlt wurden, verlangen; und/oder
(ii) seine Erfüllung aussetzen oder die bestätigte Bestellung kündigen, da die Lieferung der Produkte noch aussteht, es sei denn, der Kunde leistet die Zahlung für die Produkte im Voraus oder leistet gegenüber ALCHEM eine angemessene Zusicherung für die Zahlung der Produkte.
17. VERZICHT
17.1 Das Versäumnis von ALCHEM, eine Bestimmung der AGB jederzeit durchzusetzen, stellt keinen Verzicht von ALCHEM auf das Recht dar, zu handeln oder eine solche Bestimmung oder Bedingung durchzusetzen, und die Rechte von ALCHEM werden durch eine Verzögerung, ein Versäumnis oder eine Unterlassung bei der Durchsetzung nicht beeinträchtigt eine solche Bestimmung. Kein Verzicht seitens ALCHEM bei einem Verstoß gegen die Pflichten des Kunden stellt einen Verzicht im Hinblick auf einen anderen früheren oder nachfolgenden Verstoß dar.
18. Teilbarkeit und Treu und Glauben
18.1 Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und wird von diesen abgetrennt. Die betreffenden Bestimmungen, die für ungültig oder undurchführbar erklärt werden, werden durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck und dem wirtschaftlichen Zweck und der Absicht der ungültigen Bestimmung weitestgehend gerecht wird.

19. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
19.1 Die Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit den AGB und/oder einer bestätigten Bestellung ergeben, unterliegen dem Recht der Schweiz. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) findet keine Anwendung.
19.2 Die Parteien vereinbaren, dass alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder einer bestätigten Bestellung ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Genf, Schweiz, unterliegen, ohne dass etwaige Berufungsrechte eingeschränkt werden und unbeschadet des Rechts von ALCHEM darauf die Angelegenheit einem anderen zuständigen Gericht vorlegen.
20. ÜBERLEBEN DER RECHTE
20.1 Die Rechte und Pflichten der Parteien sind für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger, zulässigen Beauftragten, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und gesetzlichen Vertreter bindend und kommen ihnen zugute. Die Kündigung einer oder mehrerer Rechte und Pflichten der Parteien, aus welchem ​​Grund auch immer, berührt nicht die Bestimmungen der AGB, die nach einer solchen Kündigung in Kraft bleiben sollen.
21. SPRACHE
21.1 Die Originalfassung der AGB erfolgt in englischer Sprache. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen der englischen Version und einer Übersetzung davon ist die englische Version maßgebend.