Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es handelt sich um eine Übersetzung, und die englische Version hat Vorrang.

  1. ALLGEMEINES

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Angebot, Verkauf und Lieferung aller Waren (nachfolgend gemeinsam als „Produkt(e)“ bezeichnet) von oder im Auftrag von ALCHEM EUROPE SA, 6 Rue de Candolle, 1211 Genf, Schweiz, und seinen angegliederten Gesellschaften („ALCHEM“) an einen Kunden („Kunde“) und gelten für alle Transaktionen zwischen ALCHEM und dem Kunden.

1.2 Alle Änderungen der AGB sind für ALCHEM verbindlich, wenn sie schriftlich von ALCHEM genehmigt wurden. Genehmigte Änderungen gelten nur für die jeweilige einzelne Transaktion, für die sie vorgenommen wurden, und haben keine Auswirkungen auf künftige Geschäfte.

1.3 Die AGB ersetzen und setzen die Anwendung anderer Bedingungen außer Kraft, die auf Angebotsanfragen, Aufträgen, Auftragsbestätigungen, Einzahlungsscheinen oder anderen Dokumenten jedweder technischer Form, die vom Kunden bei der Beschaffung oder Bezahlung der Produkte verwendet werden, schriftlich festgehalten sind oder in denen darin verwiesen wird. Das Versäumnis von ALCHEM, den vom Kunden genannten Bedingungen zu widersprechen, kann in keinem Fall als Annahme der Bedingungen des Kunden ausgelegt werden.

1.4 ALCHEM behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. ALCHEM wird den Kunden über solche Änderungen informieren, indem er in seinen Angeboten oder sonstigen Mitteilungen auf die jeweils gültige Fassung der AGB verweist und die geänderten AGB auf Anfrage an den Kunden sendet. Die geänderten AGB treten am Tag der ersten Mitteilung dieser Änderungen in Kraft und gelten für alle Transaktionen, die nach dem Tag dieser Mitteilung zwischen dem Kunden und ALCHEM erfolgen.

  1. PREISANGEBOTE, AUFTRÄGE UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN

2.1 Sofern von ALCHEM nicht anders schriftlich angegeben, sind jegliche Preisangebote von ALCHEM für ALCHEM nicht verbindlich, sind aber eine Einladung an den Kunden, einen Auftrag zu erteilen. Alle Preisangebote von ALCHEM sind widerrufbar und können unangekündigt geändert werden.

2.2 Aufträge sind erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich von ALCHEM akzeptiert werden, d. h. auch in elektronischer Form (eine „Auftragsbestätigung“). ALCHEM hat das Recht, einen Auftrag nach eigenem Ermessen abzulehnen.

  1. PREISE UND PREISÄNDERUNGEN

3.1 Preise und Währungen der Produkte sind in der Auftragsbestätigung angegeben.

3.2 Sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung angegeben, verstehen sich die Preise von ALCHEM inklusive der Standardverpackung, aber ausgenommen von Mehrwertsteuer oder anderen vergleichbaren Steuern, Zöllen, Abgaben oder Gebühren, die in jeder Gerichtsbarkeit für die Produkte oder deren Lieferung erhoben werden („Steuern“). Der Betrag aller Steuern, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten an den Kunden erhoben werden, geht zu Lasten des Kunden und wird entweder auf jede Rechnung aufgeschlagen oder dem Kunden von ALCHEM separat in Rechnung gestellt.

3.3 Sofern die Preise von ALCHEM auf der Auftragsbestätigung nicht explizit als Festpreise angegeben sind, hat ALCHEM das Recht, den Preis von noch nicht zugestellten Produkten anzuheben, wenn einschlägige Produktionskostenfaktoren, die den Preis der Produkte bestimmen, selbst einem Preisanstieg unterliegen. Solche Faktoren können beispielsweise folgende umfassen: Preise für Roh- und Hilfsstoffe, Energie, von ALCHEM bei Dritten erworbene Komponenten, vom Staat erhobene Gebühren, Frachtkosten und Versicherungsprämien. ALCHEM benachrichtigt den Kunden von einem solchen Anstieg, der den proportionalen Anstieg der jeweiligen Kostenfaktoren nicht überschreiten darf.

3.4 Werden die Preise in einer anderen Währung als in US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) angegeben, sind sie effektiv auf der Grundlage des Wechselkurses der angegebenen Währung verglichen mit USD und CHF (jeweils „fxBase“). Sollte sich zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Wechselkurs von US-Dollar (USD) oder Schweizer Franken (CHF) zur angegebenen Währung gegenüber fxBase um mehr als zehn Prozent (10 %) erhöht haben („fxNew“), werden die Preise rückwirkend entsprechend angepasst und mit dem Faktor (fxNew/fxBase) multipliziert, wobei „fxNew“ für den von Reuters ausgewiesenen durchschnittlichen Interbanken-Wechselkurs des Vormonats steht und „fxBase“ für den durchschnittlichen Interbanken-Wechselkurs des Monats zum Zeitpunkt der Ausstellung der Auftragsbestätigung, wie von Reuters angezeigt. Sollte die Erhöhung des Wechselkurses um mehr als zehn Prozent (10 %) sowohl den US-Dollar (USD) als auch den Schweizer Franken (CHF) betreffen, wird folgende Formel angewendet: ((fxNew USD/fxBase USD))+(fxNew CHF/fxBase CHF)/2).
Die Differenz zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Preis wird entweder auf jede Rechnung aufgeschlagen oder von ALCHEM dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

  1. BEZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG

4.1 Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben ist, erfolgt die Bezahlung auf der Grundlage der netto Kasse, die innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Datum der ALCHEM-Rechnung bei ALCHEM eingegangen sein muss.

4.2 Alle Zahlungen sind ohne jeglichen Abzug von Bankgebühren, Steuern und ohne Aufrechnung oder sonstige Gegenforderungen zu leisten, mit Ausnahme von Aufrechnungen mit unbestrittenen und/oder vollstreckbaren Gegenforderungen.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde in Verzug, ohne dass eine weitere Benachrichtigung oder Mahnung erforderlich ist. ALCHEM kann unbeschadet anderer Rechte oder den dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen auf überfällige Zahlungen Zinsen in Höhe von zwölf Prozent (12 %) pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum verlangen; diese werden täglich berechnet, bis alle ausstehenden Beträge in voller Höhe bezahlt sind. Alle Kosten und Ausgaben, die ALCHEM in Bezug auf die Eintreibung überfälliger Zahlungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwalts- und Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und andere Prozesskosten) anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.

4.4 Alle Reklamationen bzgl. der Rechnung müssen ALCHEM schriftlich innerhalb von 20 (zwanzig) Tagen nach Rechnungsdatum vorliegen. Danach gilt, dass der Kunde die Rechnung angenommen hat.

  1. LIEFERUNG UND LIEFERVERZÖGERUNG

5.1 Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, erfolgen alle Produktlieferungen CIP (frachtfrei, versichert) an den benannten Bestimmungsort. Der Begriff CIP hat die Bedeutung laut Definition in der neuesten Version der INCOTERMS, die von der Internationalen Handelskammer in Paris/Frankreich zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung veröffentlicht wird.

5.2 Wenn nicht ausdrücklich anders in der Auftragsbestätigung angegeben, sind die von ALCHEM genannten Lieferzeiten und -termine Schätzungen.

5.3 Im Falle von Lieferverzögerungen kommt ALCHEM erst dann in Verzug, wenn das Unternehmen eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erhält, die eine zusätzliche Nachfrist von mindestens dreißig (30) Tagen zur Lieferung der Produkte gewährt. Nach Ablauf einer solchen Nachfrist wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die Lieferung der Produkte anzunehmen, es sei denn, der Kunde hat ALCHEM rechtzeitig schriftlich darüber informiert, dass er den verzögerten Teil der Auftragsbestätigung aufkündigt.

5.4 Laut Auftragsbestätigung hat ALCHEM das Recht, die Produkte als Teillieferung zu liefern und jede Teillieferung getrennt in Rechnung zu stellen.

  1. KONTROLLE UND KONFORMITÄT MIT TECHNISCHEN VORGABEN

6.1 Nach Eingang der Lieferung prüft der Kunde die Produkte und überzeugt sich davon, dass die gelieferten Produkte den vereinbarten technischen Vorgaben für die Produkte entsprechen, wie in der Auftragsbestätigung festgehalten, oder – mangels vereinbarter technischer Vorgaben – den jeweils neuesten technischen Vorgaben, die ALCHEM zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte (die „technischen Vorgaben“) verwendet.

6.2 Produktreklamationen müssen schriftlich erfolgen und innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach dem Lieferdatum ALCHEM gemeldet werden in Bezug auf alle Mängel, Versäumnisse oder Fehlmengen, die bei einer angemessenen Prüfung bei der Lieferung offensichtlich sind, und 7 (sieben) Tage ab dem Datum, an dem andere Ansprüche (z. B. versteckte Mängel) offensichtlich waren oder hätten offensichtlich sein müssen.

6.3 Die Garantie auf reparierte Produkte oder ausgetauschte Produktteile darf die Dauer der ursprünglichen Garantiezeit nicht überschreiten.

6.4 Defekte Produktteile berechtigen den Kunden nicht, die gesamte Produktlieferung abzulehnen, es sei denn, dem Kunden kann bei vernünftiger Betrachtungsweise nicht zugemutet werden, die Lieferung der verbleibenden nicht defekten Teile der Produkte anzunehmen. Eventuelle Beanstandungen wirken sich nicht auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden für die Produkte aus.

  1. GEFAHR- UND EIGENTUMÜBERGANG

7.1 Die Gefahr der Produkte geht laut geltenden Incoterms (siehe Abschnitt 5.1) auf den Kunden über.

7.2 Das Eigentumsrecht an den Produkten geht erst dann an den Kunden über, wenn ALCHEM den Zahlungsbetrag für die Produkte inkl. Kosten wie Zinsen, Auslagen und Steuern in voller Höhe erhalten hat. Bis dahin bleiben die Produkte ganz im rechtlichen und wirtschaftlichen Besitz von ALCHEM.

  1. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE

8.1 ALCHEM garantiert, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und für einen Zeitraum von (i) zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Lieferung der Produkte oder (ii) dem Ablauf der Haltbarkeitsdauer der Produkte gemäß technischen Vorgaben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, den technischen Vorgaben entsprechen.

8.2 Je nachdem, ob und in welchem Ausmaß Produkte gegen eine solche Garantie verstoßen, kann ALCHEM im eigenen Ermessen und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens diese entweder (i) für den Kunden kostenlos reparieren, (ii) die defekten Produkte nach Rücksendung zu ALCHEM umtauschen oder (iii) eine Gutschrift über den Betrag des ursprünglichen Rechnungsbetrags und gegen Rückgabe der defekten Produkte an ALCHEM ausstellen.

8.3 Die Pflicht von ALCHEM, Produkte zu reparieren, umzutauschen oder gutzuschreiben, unterliegt dem rechtzeitigen Eingang einer Benachrichtigung von ALCHEM über eine angebliche Nichtkonformität der Produkte gemäß Abschnitt 6 und ggf. der Rücksendung der Produkte zu ALCHEM auf Kosten des Kunden.

8.4 Soweit nach geltendem Recht zulässig und ungeachtet anders lautender Bestimmungen sind die vorstehende Garantie und die damit verbundenen Rechtsbehelfe ausschließlich und anstelle aller anderen ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen, vertraglichen oder sonstigen Gewährleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung oder Eignung für einen bestimmten Zweck oder das Fehlen einer Forderungsverletzung in Bezug auf geistige Eigentumsrechte, die sich auf die Produkte beziehen.

  1. GEISTIGES EIGENTUM

9.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus oder in Verbindung mit den Produkten ergeben, sind das ausschließliche Eigentum von ALCHEM.

9.2 Durch den Verkauf von Produkten wird weder stillschweigend noch anderweitig eine Lizenz unter einem geistigen Eigentumsrecht in Bezug auf die Zusammensetzung und/oder Anwendung der Produkte übertragen, und der Kunde übernimmt explizit alle mit einem Verstoß gegen geistige Eigentumsrechte verbundenen Risiken aufgrund der Verwendung der Produkte, ob separat oder in Kombination mit anderen Materialien oder bei jeglichen Verarbeitungsverfahren.

  1. BESCHRÄNKTE HAFTUNG

10.1 Die Gesamthaftung von ALCHEM für alle Ansprüche, die sich aus den Produkten oder in Verbindung mit den Produkten unter irgendeinem Titel ergeben, ist in Bezug auf eine Auftragsbestätigung auf direkte Schäden des Kunden beschränkt und darf unter keinen Umständen den Preis der Auftragsbestätigung überschreiten, bezüglich derer der Schaden entstanden ist.

10.2 Unter keinen Umständen haftet ALCHEM dem Kunden oder einer anderen Person gegenüber für besondere, zufällige, indirekte Schäden oder Folgeschäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben oder für Schäden, die auf entgangenem Goodwill, entgangenem Umsatz oder Gewinn, Verlust aus erwarteten Einsparungen, Lieferverzug, Betriebsunterbrechung, Beeinträchtigung anderer Waren, Ansprüchen Dritter oder auf anderen reinen wirtschaftlichen Verlusten beruhen, und zwar unabhängig davon, ob sie sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung der Garantie, eines Vertragsbruchs, Fehldarstellung, Fahrlässigkeit oder anderweitig ergeben.

10.3 Der in Abschnitt 9 aufgeführte Haftungsausschluss gilt nicht für von ALCHEM durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursachte Schäden oder für den Fall, dass das zwingende Recht eine unbeschränkte Haftung vorsieht.

  1. HÖHERE GEWALT

11.1 Keine der Parteien haftet in irgendeiner Weise für Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, die aus oder im Zusammenhang mit einer Verzögerung, Einschränkung, Beeinträchtigung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei entstehen, die durch Umstände außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Gesetze und Vorschriften, Verwaltungsmaßnahmen, Embargos, gerichtliche Anordnungen oder Verfügungen, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Explosion, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Sabotage, Unfall, Epidemie, Streik, Aussperrung, Abschwächung, Arbeitsunruhen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen Arbeitskräften oder Rohstoffen, Mangel an oder Versagen von Transportmitteln, Ausfall von Anlagen oder wesentlichen Maschinen, Notfallreparatur oder -wartung, Ausfall oder Mangel von Versorgungseinrichtungen, jedoch unter Ausschluss von Geldtransferbeschränkungen, Kapitalkontrollen oder Ausfällen von Zahlungsverkehrssystemen („Höhere Gewalt“).

11.2 Mit dem Auftreten eines Ereignisses höherer Gewalt informiert die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich davon unter Angabe der Ursache des Ereignisses und Angaben dazu, wie es die Ausübung ihrer Verpflichtungen bzgl. der Auftragsbestätigung beeinflusst. Im Falle einer Verzögerung wird die Ausübungspflicht für einen Zeitraum ausgesetzt, der dem durch die höhere Gewalt bedingten Zeitverlust entspricht. Setzt sich ein Ereignis höherer Gewalt jedoch fort oder dauert voraussichtlich länger als 60 (sechzig) Tage nach dem geplanten Lieferdatum an, hat jede Partei das Recht, den entsprechenden Teil der Auftragsbestätigung ohne Haftung der anderen Partei gegenüber zu stornieren.

  1. ÄNDERUNGEN DER TECHNISCHEN VORGABEN

12.1 Es sei denn, die technischen Vorgaben wurden für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Produktmenge als fest vereinbart, behält sich ALCHEM das Recht vor, die technischen Vorgaben und/oder die Herstellung von Produkten zu ändern oder zu modifizieren und von Zeit zu Zeit Materialien, die bei der Produktion und/oder Herstellung von Produkten verwendet werden, unangekündigt zu ersetzen. Der Kunde akzeptiert, dass Daten in den Katalogen, Produktdatenblättern und anderen deskriptiven Veröffentlichungen von ALCHEM, die vertrieben oder auf den Websites des Unternehmens veröffentlicht werden, gelegentlich entsprechend und ohne Vorankündigung abgeändert werden dürfen.

12.2 Der Kunde muss sich bei den Produkten und deren Nutzung einzig auf seine Expertise, sein Know-how und sein Urteilsvermögen verlassen. Eine Konsultation durch ALCHEM gibt keine Veranlassung zu weiteren Verpflichtungen.

  1. EINHALTUNG VON GESETZEN UND NORMEN

13.1 Der Kunde bestätigt, dass die Verwendung der Produkte den Anforderungen oder Einschränkungen laut Gesetz, Satzung, Weisung, Vorschrift, Code oder Norm vorbehalten sein kann, einschließlich uneingeschränkt von Regelungen für Pharmaka, Kosmetika oder Nahrungsmittel („Gesetze und Normen“). Sofern und nur soweit die Übereinstimmung einer bestimmten Verwendung der Produkte mit bestimmten Gesetzen und Normen nicht ausdrücklich Bestandteil der technischen Vorgaben ist, ist der Kunde ausschließlich dafür verantwortlich, (i) die Einhaltung aller Gesetze und Normen zu gewährleisten, die mit seiner beabsichtigten Verwendung der Produkte verbunden sind, und (ii) alle erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse oder Freigaben für eine solche Verwendung zu erhalten.

  1. VERTRAULICHKEIT

14.1 Jede Partei behandelt alle Informationen, die nach vernünftigem Ermessen als vertraulich erachtet werden („Vertrauliche Informationen“) und die sie von der anderen Partei gemäß oder in Verbindung mit diesen AGB und/oder einer Auftragsbestätigung erhalten hat, vertraulich. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine vertraulichen Informationen der anderen Partei für einen anderen Zweck, ausgenommen zur Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen oder die Durchsetzung ihrer Rechte gemäß den vorliegenden Bedingungen verwendet.

14.2 Die oben genannten Verpflichtungen gelten nicht, wenn die vertraulichen Informationen (i) dem Empfänger (ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bekannt waren, (ii) nach dem Zeitpunkt der Offenlegung von einer unabhängigen Drittpartei, die keiner Geheimhaltungspflicht in Bezug auf diese vertraulichen Informationen unterliegt, rechtmäßig erworben wurden, (iii) zum Zeitpunkt der Offenlegung der Öffentlichkeit zugänglich waren oder wurden, außer aufgrund der Vernachlässigung oder Verletzung der im jeweiligen Vertrag oder in einer anderen Vereinbarung festgelegten Einschränkungen durch den Empfänger, (iv) vom Empfänger unabhängig verifiziert oder erstellt wurden ohne Zugang zu einem Teil der oder allen vertraulichen Informationen; oder (v) durch Anordnung oder Dekret eines zuständigen Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde nach einem Regierungsgesetz oder einer Verordnung offengelegt werden müssen.

  1. NICHTABTRETUNG

15.1 Keine der Parteien darf die Rechte oder Verpflichtungen im Rahmen der Auftragsbestätigung ohne vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei übertragen, ausgenommen davon, dass ALCHEM (i) solche Rechte und Verpflichtungen an beliebige seiner angegliederten Gesellschaften oder Drittparteien, die seine Vermögenswerte oder Geschäfte vollumfänglich oder einen wesentlichen Teil davon erwerben, oder (ii) Ansprüche auf Bezahlung der Produkte an Dritte zum Zweck der Betreibung übertragen darf.

  1. SUSPENDIERUNG UND KÜNDIGUNG

16.1 Gerät der Kunde mit seinen Verpflichtungen ALCHEM gegenüber in Verzug und gibt ALCHEM vor dem geplanten Liefertermin keine ausreichende Zusicherung bzgl. seiner Leistungen; oder wenn der Kunde zahlungsunfähig oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder wenn er in Liquidation geht (außer zum Zweck einer Umstrukturierung oder Fusion), oder wenn ein Konkursverfahren vom oder gegen den Kunden eingeleitet wird, oder wenn ein Treuhänder oder Konkursverwalter oder Verwalter für das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Kunden bestellt wird, oder wenn der Kunde einen Vergleichsvertrag abschließt oder eine Abtretung zu Gunsten seiner Gläubiger vornimmt, dann kann ALCHEM ohne Beeinträchtigung seiner sonstigen Rechte durch sofortige schriftliche Mitteilung:

(i) die Rückgabe der gelieferten und nicht bezahlten Produkte verlangen und diese wieder in Besitz nehmen; und/oder

(ii) seine Dienstleistungen einstellen oder von der Auftragsbestätigung für die ausstehende Lieferung der Produkte zurücktreten, sofern der Kunde eine solche Bezahlung für Produkte gegen Vorkasse vornimmt oder ALCHEM gegenüber ausreichende Zusicherungen bzgl. der Bezahlung der Produkte macht.

  1. VERZICHT

17.1 Ein Versäumnis seitens ALCHEM, Bestimmungen der AGB zu einem gegebenen Zeitpunkt durchzusetzen, dürfen nicht als Verzicht auf das Recht von ALCHEM ausgelegt werden, solche Geschäftsbedingungen um- oder durchzusetzen, und die Rechte von ALCHEM dürfen nicht durch Verzögerungen, Versäumnisse oder Auslassungen solcher Bestimmungen beeinträchtigt werden. Kein Verzicht seitens ALCHEM auf die Geltendmachung einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gilt als Verzicht auf eine vorherige oder weitere Verletzung.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL UND GUTGLÄUBIGKEIT

18.1 Für den Fall, dass eine Bestimmung der AGB als ungültig oder nicht durchsetzbar gilt, soll dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen beeinflussen und soll davon getrennt werden. Die betreffenden Bestimmungen, die als ungültig oder nicht durchsetzbar gelten, sind durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die den ursprünglichen Zweck und den wirtschaftlichen Zweck und die Absicht der ungültigen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.

  1. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

19.1 Die Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus den AGB und/oder einer Auftragsbestätigung ergeben oder damit zusammenhängen, unterliegen dem Schweizer Recht. Das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) vom 11. April 1980 (CISG) findet keine Anwendung.

19.2 Die Parteien willigen ein, dass jegliche Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesen AGB und/oder der Auftragsbestätigung ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Genf/Schweiz unterstellt sind, ohne dass die Rechtsmittel eingeschränkt werden und ohne Beeinträchtigung des Rechts von ALCHEM, die Angelegenheit einer anderen zuständigen Gerichtsbarkeit vorzulegen.

  1. DAS FORTBESTEHEN DER RECHTE

20.1 Die Rechte und Pflichten der Parteien sind für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger, zulässigen Zessionare, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und gesetzlichen Vertreter bindend und zu ihren Gunsten wirksam. Die Beendigung von einem Recht oder mehreren Rechten und Pflichten der Parteien, aus welchem Grund auch immer, wirkt sich nicht auf die Bestimmungen der AGB aus, die nach der Beendigung in Kraft bleiben sollen.

  1. WORTLAUT

21.1 Die ursprüngliche Fassung der AGB ist in englischer Sprache. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen der englischen Fassung und ihrer Übersetzung ist die englische Version maßgebend.

Contact Us

Arrange a call-back or ask a question